Aufgabe der BFH-Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört

08.07.2011

BFH, Urteil vom 08.07.2011, II R 49/09

Leitsätze:

  1. Das Finanzgericht hat zu Unrecht angenommen, dass es sich bei der Kfz-Steuer für ein gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbares Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt. Maß-gebend ist, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.
  2. Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht fest. Insbesondere nicht an der bisher vertretenen Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur In-solvenzmasse gehört. 

BFH, Urteil vom 08.07.2011, II R 49/09, ZInsO 34/2011, 1502