Aufgabe der BFH-Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört
08.07.2011
BFH, Urteil vom 08.07.2011, II R 49/09
Leitsätze:
- Das Finanzgericht hat zu Unrecht angenommen, dass es sich bei der Kfz-Steuer für ein gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbares Fahrzeug um eine Masseverbindlichkeit handelt. Maß-gebend ist, ob das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist.
- Der Senat hält an der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht fest. Insbesondere nicht an der bisher vertretenen Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeuges zur In-solvenzmasse gehört.