Übergegangene Ansprüche auf Arbeitsentgelt stehen Verbraucherinsolvenzverfahren entgegen

20.01.2011

BGH, Urteil vom 20. 01. 2011, IX ZR 238/08

Leitsatz:
Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind, bleiben Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, die der Anwendung der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbständig wirtschaftlich tätig gewesenen Schuldnern entgegenstehen.

BGH, Urteil vom 20. 01. 2011, IX ZR 238/08