Zwangsversteigerung

09.07.2012

Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsmittel. Damit ist die Verwertung von Immobilien eines Schuldners durch Gläubiger möglich. Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Gläubiger, die eine titulierte Forderung gegen den Schuldner geltend machen können, eine Zwangsversteigerung beantragen. Das Vollstreckungsgericht ordnet in einem Beschluss die Zwangsversteigerung an. Die Immobilien des Schuldners wird dann versteigert. Dazu wird vom Vollstreckungsgericht ein Termin zur öffentlichen Versteigerung des Grundstücks festgesetzt. Im Termin erteilt es durch Beschluss dem Meistbietenden den Zuschlag, so dass dieser Eigentümer des Grundstücks wird. Im einem anschließenden Verteilungstermin wird dann ein Verteilungsplan erstellt, der die Verteilung des Erlöses zwischen mehreren Gläubigern regelt. Oft wird gleichzeitig mit der Zwangsversteigerung auch die Zwangsverwaltung (s.u.) beantragt.