Zwangshypothek

09.07.2012

Die Zwangshypothek ist ein Vollstreckungsmittel gegen Immobilien (siehe auch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung). Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch kann beim Grundbuchamt beantragt werden. Voraussetzung ist neben einem Titel, dass die Forderung mehr als 750 Euro beträgt. 
Durch die Zwangshypothek wird der Gläubiger nicht unmittelbar befriedigt, sondern seine Forderung wird dinglich gesichert. In einer nachfolgenden Zwangsversteigerung erhält er damit den besseren Rang eines dinglich gesicherten Gläubigers.