Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011

17.05.2011

Das Bundjustizministerium hat heute im Bundesgesetzblatt die neue Pfändungsfreigrenzenverordnung 2011 veröffentlicht. Ab dem 01.07.2011 steigt der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO wie erwartet von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro monatlich. Gleichzeitig wurde auch die neue Pfändungstabelle, die ab dem 01.07.2011 gültig sein wird, bekanntgegeben.