Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen auch bei der Verbraucherinsolvenz

07.07.2011

Die außergerichtlichen Verhandlungen vor der Verbraucherinsolvenz führen bislang ein Schattendasein. Dies möchte der "Runde Tisch Verbraucherinsolvenz" der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ändern. Im Rahmen der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag angekündigten Änderung der Verbraucherinsolvenz geht es auch um deren Fortentwicklung. Diskutiert und ausgelotet werden sollen die Möglichkeiten der Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen und eines gesonderten gerichtlichen Zustimmungsverfahrens.
"Wir hätten die Möglichkeit, auf der einen Seite die Justiz zu entlasten und auf der anderen Seite die Möglichkeiten der Betroffenen zu erweitern und das Verfahren zu beschleunigen", erklärt Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im DAV.
Auf der Agenda stehen beispielsweise Standards für außergerichtliche Entschuldungspläne, die deren Abschluss erleichtern können oder aber das Erreichen einer Allgemeingültigkeit der außergerichtlichen Vergleiche im Zustimmungsverfahren. "Wenn Gläubiger und Schuldner hier zusammenkommen, müssten sich nach unseren Berechnungen 20 % der Verbraucherinsolvenzen außergerichtlich regeln lassen", so Henning weiter. Davon würden beide Gruppen profitieren, und die Entlastung der Gerichte und auch der Verwalter wäre erheblich.
Der "Runde Tisch Verbraucherinsolvenz" kam auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag zum ersten Mal zusammen. Die beteiligten Verbände haben hier angesichts der angekündigten Änderungen der Verbraucherinsolvenz ihre Ansichten ausgetauscht und eine gemeinsame Erklärung abgegeben (siehe unsere Meldung vom 10.04.2011). Jetzt hat die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung eine Fortsetzung des "Runden Tisches Verbraucherinsolvenz" beschlossen und zum 29. Juli 2011 zu weiteren Gesprächen nach Berlin eingeladen.