Bundesstatistik zur Überschuldung privater Personen

11.07.2011

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 23. Juni 2011 den Referenten-Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Durchführung der Überschuldungsstatistik geschaffen werden, um so, wie auch von der Schuldnerberatung gefordert, eine aussagekräftige Statistik auch für die Zukunft zu sichern. Der Referenten-Entwurf sieht vor, dass die Überschuldungsstatistik als freiwillige Erhebung, wie bisher, beim Statistischen Bundesamt durchgeführt wird. www.f-sb.de/download/bundesstatistik_referentenentwurf2011.pdf