Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

19.10.2011

Zum Jahreswechsel 2012 stehen gravierende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an. Reagieren die betroffenen Schuldner darauf nicht schon vor dem Jahreswechsel, dürften Ihnen am 02.01.2012 sehr unliebsame "Überraschungen" bevorstehen.
Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen. Es wird nur noch einen Pfändungschutz für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind! Insbesondere gilt dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. wird eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gem. § 850k (alt) ZPO wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgt sind!
Es gilt also für alle Schuldner mit gepfändeten Konten, die noch nicht in P-Konten umgewandelt wurden, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu handeln und ihre Girokonten in P-Konten umzuwandeln!