Leutheusser-Schnarrenberger konkretisiert Reformpläne zur Verbraucherinsolvenz erneut

01.11.2011

Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2011 in Berlin hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weitere Neuigkeiten zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz vorgestellt: Zur Quote von 25%, mit deren Erreichen ein Ende des Verfahrens nach drei Jahren möglich sein soll, sprach Frau Leutheusser-Schnarrenberger von dem "Aufbringen der Kosten und einem bestimmten Prozentsatz ... , der bei 25% +/- liegen wird" und deutete damit wohl Verhandlungsbereitschaft in diesem Punkt an. Von der Quotenregelung wird aber nur profitieren, wer die 25% +/- nach drei Jahre erreicht hat. Ein späteres Erreichen bringt nichts mehr.
Schuldner, in deren Verfahren die Kosten aufgebracht worden sind, erhalten die Restschuldbefreiung schon nach fünf Jahren. Die Zuständigkeiten der Richter und Rechtspfleger im Verfahren werden sich ändern.
Wann jedoch mit einem konkreten Diskussionsentwurf zu rechnen ist, erwähnte die Ministerin nicht.