Bundesrat: Hamburg bringt Gesetzesinitiative zum Girokonto für jedermann und zu den Kosten des P-Kontos ein

29.11.2011

Das Bundesland Hamburg hat auf der 890. Sitzung des Bundesrates am 25.11.2011 eine Gesetzesinitiative zum Girokonto für jedermann und zu den Kosten des P-Kontos eingebracht. In der Drucksache 715/11 werden verschiedene Regelungen zur Änderung des BGB und der ZPO vorgeschlagen.
In den Erläuterungen zur Tagesordnung heißt es dazu: "Der Gesetzesantrag verfolgt das Ziel, einen subjektiven Anspruch auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen für jedermann einzuführen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. ... Hinsichtlich des seit 2010 bestehenden Anspruchs auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto werden ergänzende Regelungen zum Leistungsumfang und zu den Kosten vorgeschlagen." Der Gesetzesvorschlag wurde zunächst zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Federführender Ausschuss ist dabei der Rechtsausschuss.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg hat die baden-württembergische Sozialministerin Karin Altpeter (SPD) in einem Schreiben vom 22.11.2011 gebeten, die Gesetzesinitiative Hamburgs zu unterstützen.