Irrungen und Wirrungen des Inkassogeschäfts: Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Porno-Filesharing-Abmahnungen

07.12.2011

Heise-Online berichtet auf Ihrer Webseite, dass die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von P2P-Tauschbörsen versteigert. Insgesamt geht es um die stolze Summe von rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll. Wie die Kanzlei selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo Pornofilmhersteller. Was U+C nun versteigert, sind offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben. Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011 bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt. Beiträge in diversen Verbraucherschutzforen, so Heise, legen nahe, dass die Quote an Sofortzahlern im Bereich der sogenannten "Pornoabmahnungen" wesentlich höher sein dürfte als beispielsweise bei Abmahnungen wegen Musiktausch: "Denn welcher Familienvater erklärt schon gerne beim Abendessen, dass er "Der Sadisten Zirkel 15" oder "Geile Brillenluder auf High Heels" ganz sicher nicht heruntergeladen hat und deshalb gegen die Abmahnung vorgehen will?" Meldung auf HEISE-OnlineKritische Anmerkung zur geplanten Versteigerung aus rechtlicher Sicht