FAQ's des Bundesjustizministeriums zum Kontopfändungsschutz ab 2012

09.12.2011

Ab dem 01.12.2012 gibt es bekanntlicherweise Pfändungsschutz auf einem Girokonto nur noch in Form des Pfändungsschutzkontos. Auch alle bisherigen Sonderregelungen zum Schutz von Sozialleistungen fallen mit diesem Datum weg (siehe dazu unsere diversen Meldungen im Newsticker). Das Bundesjustizminsterium hat nun seine Rechtsansichten zu verschiedenen Fragen in Form einer FAQ veröffentlicht. Demnach endet auch der Schutz für Sozialleistungen, die erst Ende Dezember 2011 eingehen am 31.12.2012. Die bisherige 14-tägige Schutzfrist reicht nach Ansicht des Bundesjustizminsteriums nicht in das Jahr 2012 hinüber.
Umso dringender ist geboten, dass die Betroffenen von Kontopfändungen, ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit der Pfändungsschutz zum 01.01.2012 voll wirksam wird, sollte eine Umwandlung bis spätestens am 27.12.2011 vorgenommen worden sein. FAQ des BMJ