Soforthilfe im Januar für Ratsuchende ohne P-Konto

21.12.2011

Wie bereits mehrfach im Newsticker gemeldet, endet am 31.12.2011 endgültig der bisherige Kontenpfändungs- und Sozialleistungsschutz. Ab dem 01.01.2012 wird ein Schutz vor Kontenpfändungen nur noch mittels eines Pfändungsschutzkontos (sog. "P-Konto") möglich sein.
Aber nicht nur der herkömmliche Kontenpfändungsschutz fällt weg, sondern auch das Verrechnungsverbot für Sozialleistungen auf einem im Soll geführten Girokonto. Wie dies bisher schon bei normalen Gehaltseingängen möglich ist, können Banken und Sparkassen zukünftig eingehende Sozialleistungen sofort mit dem Soll des Girokontos verrechnen! Auch hier bietet nur die Umwandlung in ein P-Konto Schutz vor einer möglichen Verrechnung. Ebenfalls keine Gültigkeit mehr haben ab dem 01. Januar Freigabebeschlüsse nach altem Recht der Vollstreckungsgerichte für gepfändete Konten.
Martin Langenbahn (Caritasverband Karlsruhe) und Prof. Dieter Zimmermann (Ev. Hochschule Darmstadt), beides Mitglieder des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände), haben in einem Aufsatz die zukünftige Rechtslage, möglicherweise auftretende Notlagen zum Jahreswechsel und Lösungsansätze aufgezeigt. Für alle Betroffenen, die es versäumt haben, rechtzeitig (d.h. spätestens bis zum 27.12.2011) ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, haben sie ein Formular zur Beantragung von (Vorschuss)Leistungen nach SGB II entwickelt.