Gesetzesinitiative Hamburgs und Brandenburgs zum Recht auf Girokonto und Pfändungsschutzkonto scheitert vorläufig im Bundesrat

22.12.2011

Wie schon in unserer Meldung vom 20.12.2012 ("Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten") kurz erwähnt, hat der Bundesrat den von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Brandenburg eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Girokonto und zu den Kosten eines P-Konto nicht angenommen bzw. nicht an den Bundestag weitergeleitet. Im Prokoll der Plenarsitzung hat Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen) zu dieser Entscheidung folgende Erklärung abgegeben: "Die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktion wird in der Sache begrüßt. Vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs sollte jedoch der für Dezember 2011 angekündigte Bericht der Bundesregierung zum „Girokonto für jedermann“ abgewartet werden. Gesetzliche Regelungen sollten die dort gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen. Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Pfändungsschutzkonten einzurichten. Gesonderte Entgelte hierfür sind deshalb unzulässig. Soweit diese trotzdem erhoben werden, ist von Anfangsproblemen der erst 2010 in Kraft getretenen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto auszugehen, die noch abzustellen sind.