Neuer Referentenentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz

19.01.2012

Nachdem am 16.01.2012 ein Referententwurf für ein "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" bekannt wurde, übersandte das Bundesjustizministerium mit E-Mail vom 18.01.2012 einen neuen, "innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Diskussionsentwurf" mit Bearbeitungsstand 18.01.2012 an die "Verbände und interessierte Kreise". Die Verbände haben nun bis zum 16.03.2012 Zeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. "Das Bundesministerium der Justiz erhofft sich von den Stellungnahmen zum Entwurf insbesondere Beiträge zur Frage, ob die im Entwurf enthaltene Mindestbefriedigungsquote von 25% sowie die vorgeschlagenen Zeitpunkte für die Erteilung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung geeignet sind, den bezweckten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner, der Gläubiger und der Landesjustizverwaltungen herbeizuführen, und ob mit der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote von 25% das Ziel des Koalitionsvertrags erreicht werden kann, eine zweite Chance zu ermöglichen, oder ob die Mindestbefriedigungsquote hierfür niedriger angesetzt werden sollte, z.B. 15% nach drei Jahren. Denkbar wäre auch, neben einer Abkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei und fünf Jahre eine weitere Stufe nach vier Jahren, z.B. in Höhe von 7,5%, zu schaffen. Damit könnte der Anreiz für Schuldner verstärkt werden, durch überobligatorische Leistungen zu einer frühzeitigen Entschuldung zu kommen, auch wenn sie die Mindestquote nach drei Jahren nicht erreichen können", so das Begleitschreiben des BMJ.