Erstreckung der "Sperrfrist-Rechtsprechung" des BGH auf die Rücknahmefiktion

09.02.2012

Die "Sperrfrist-Rechtsprechung" des BGH bezüglich der Zulässigkeit eines wiederholten Restschuldbefreiungsantrages ist auch auf die Konstellation der Rücknahme des Insolvenzantrages im Wege der Rücknahmefiktion anzuwenden. AG Hamburg, Beschluss vom 09.11.2011, 68c IK 891/11, ZInsO 05/2012, 195