Anweisungen der Regionaldirektion NRW zum Forderungseinzug

27.02.2012

Der neueste Tacheles-Rundbrief veröffentlicht eine interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW, zum Forderungseinzug. Zunächst war behauptet worden, eine derartige Anweisung existiere nicht. Nachdem Tacheles bzw. der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit mit einer Rüge gedroht hatten, wurde die Anweisung herausgegeben. Sie regelt in erster Linie die "Veränderung von Ansprüchen, das bedeutet, wann sind diese zu Stunden, zu erlassen oder zu verzinsen und vieles mehr." Bestimmungen über die Veränderung von Ansprüchen (VABest) der Regionaldirektion NRW