Schufa und InsO

02.07.2012

Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?

Immer wieder taucht in den Foren die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherisolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden. 

Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:

  • Außergerichtliche Einigung erfolgreich:
    Merkmal: Saldo Vergleich
    Löschungsfrist: 3 Jahre 
  • Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich:
    Merkmal: Saldo Vergleich
    Löschungsfrist: 3 Jahre
  • Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse:
    Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
    Löschungsfrist: 5 Jahre 
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
    Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
    Löschungsfrist: 3 Jahre 
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung:
    Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
    Löschungsfrist: 6 Jahre 
  • Versagung der Restschuldbefreiung:
    Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
    Löschfrist: 3 Jahre 
  • Erteilung der Restschuldbefreiung:
    Merkmal: Restschuldbefreiung
    Löschfrist: 3 Jahre 

Weitere Infos finden Sie in dem Informationsblatt zum Thema Verbraucherinsolvenz der SCHUFA. 

Quelle: SCHUFA-Präsentation 2006