Ausfüllhinweise für die P-Kontenbescheinigung aktualisiert
23.04.2012
Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat in enger Absprache mit Der Kreditwirtschaft (früher ZKA) die Ausfüllhinweise für die P-Kontenbescheinigung aktualisiert. Präzisiert bzw. näher beschrieben werden vor allem die "Laufende Geldleistungen", die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen und die einmaligen Sozialleistungen. Ausfüllhinweise zur P-Kontenbescheinigung