Treuhänder

29.06.2012

Der Treuhänder ist ein vom Insolvenzgericht bestimmter "Verwalter", der im Verbraucherinsolvenzverfahren die vorhandene Insolvenzmasse (bestehend aus dem Vermögen und dem pfändbaren Einkommen während des Insolvenzverfahrens) verwertet und entsprechend der festgelegten Quoten an die Insolvenzgläubiger verteilt. In diesem Verfahrensschritt müssen die Gläubiger ihre Forderung zwingend beim Treuhänder anmelden. Der Treuhänder hat die Aufgabe die Forderungen zu prüfen. In einem Bericht fasst der Treuhänder die finanzielle Situation des Schuldners zusammen. Im Retschuldbefreiungsverfahren ist es die Aufgabe des Treuhänders, die pfändbaren Anteile des Einkommens zu sammeln und an die Gläubiger zu verteilen.