Prüfungstermin
29.06.2012
Im Insolvenzverfahren wird gegen Ende des Verfahrens vom Gericht geprüft, ob Einwendungen gegen Forderungen vorliegen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden und in die Insolvenztabelle eingetragen wurden. Liegen keine Einwendungen vor, gelten die Forderungen als rechtswirksam festgestellt.