Leasing

27.06.2012

ist eine besondere Art eines Mietvertrags, in dem sich der Leasinggeber verpflichtet, dem Leasingnehmer eine Sache zeitweilig gegen Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Die Besonderheit liegt darin, dass in der Regel alle Risiken, die sonst der Vermieter trägt (Haftung, Beschädigung), auf den Leasingnehmer abgwältzt werden. Häuftigste Form des Leasings ist das sogenannte Finanzierungsleasing. Hier werden durch die Leasingraten der Kaufpreis, die gesamten Kosten, die Zinsen, das Kreditrisiko und der Händlergewinn vergütet. Deshalb ist Leasing in der Regel als Kredit einzustufen und unterliegt den Bestimmungen über Verbraucherkredite. Für Verbraucher ist Leasing meist unwirtschaftlich.