Insolvenzgericht

27.06.2012

Das Insolvenzgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes am Sitz des Landgerichts. Es entscheidet auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers , ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Es setzt den Insolvenzverwalter, der das Verfahren unter Aufsicht des Gerichtes führt, ein. Das Insolvenzgericht ist auch zuständig für die Einsetzung des Gläubigerausschusses und leitet die Gläubigerversammlungen (in Regelinsolvenzverfahren). Es beendet das Verfahren durch Einstellungs- oder Aufhebungsbeschluss.