Inkasso

27.06.2012

Unter Inkasso versteht man das Eintreiben fälliger finanzieller Forderungen. Ein Inkassounternehmen ist ein Unternehmen, das ausstehende finanzielle Forderungen gegenüber anderen Betrieben oder Privatleuten außergerichtlich geltend macht. Gegen eine Provision treibt das Inkassobüro im Namen des Auftraggebers Schulden ein. Voraussetzung hierfür ist:

  • die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht
  • oder die Abtretung der Forderung (Zession).
    Wird die ausstehende Forderung abgetreten, tritt das Inkassobüro an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. Oft wird dies jedoch nach außen hin dem Schuldner nicht deutlich gemacht bzw. ist für ihn nicht erkennbar. Will der Gläubiger Inhaber seiner Forderung bleiben, erteilt er der Inkassounternehmen lediglich eine Einziehungsermächtigung oder Vollmacht. Als Vertreter handelt das Inkassobüro im Namen des Gläubigers.

Die Nachteile eines Inkassobüros liegen häufig in der fehlenden Kundennähe, dem schlechten Image und teilweiser unseriöser Bearbeitung einschließlich der Generierung unnötiger oder unzulässiger Kosten für den Schuldner. Dies gilt insbesondere, wenn von Anfang an klar ist, dass eine außergerichtliche Eintreibung der Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Schuldners aussichtlos ist und die Angelegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung an einen Rechtsanwalt weitergegeben werden muss.
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