Gläubiger
27.06.2012
Gläubiger ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses diejenige Person (oder Firma, Kommune, Land), der ein Anspruch (z.B. Zahlung des Kaufpreises, Rückzahlung eines Darlehens) gegen den Schuldner zusteht.
Gläubiger ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses diejenige Person (oder Firma, Kommune, Land), der ein Anspruch (z.B. Zahlung des Kaufpreises, Rückzahlung eines Darlehens) gegen den Schuldner zusteht.