Ersatzfreiheitsstrafe

27.06.2012

Wird die von einem Strafgericht verhängte Geldstrafe nicht geleistet, so ordnet die Staatsanwaltschaft statt dessen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Ein Tag Freiheitsstrafe entspricht einem Tagessatz der Geldstrafe. Mittel, die Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern, sind: Stundung, Ratenzahlung oder Ableistung einer entsprechenden gemeinnützigen Arbeit. Siehe auch FAQ - "Schulden bei Papa Staat"