Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Gläubiger
08.12.1999
LG Göttingen, Beschluss vom 8.12.1999 - 10 T 100 / 99 (rechtskräftig)
Leitsatz der Redaktion:
Auch wenn die das Verbraucherinsolvenzverfahren betreibende Schuldnerin nur einen Gläubiger hat, ist sie verpflichtet, dem Insolvenzgericht ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen.
LG Göttingen, Beschluss vom 8.12.1999 - 10 T 100 / 99 ( rechtskräftig )
Quelle: ZinsO 2000, 118
Kommentar: Bisher war es wegen des in diesem Punkt unklaren Gesetzestextes umstritten, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit nur 1 Gläubiger durchgeführt werden kann. Das LG Göttingen hat bestätigt, daß dies möglich ist. Beitrag von:
Michael Schütz