Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Gläubiger

08.12.1999

LG Göttingen, Beschluss vom 8.12.1999 - 10 T 100 / 99 (rechtskräftig)

Leitsatz der Redaktion:

Auch wenn die das Verbraucherinsolvenzverfahren betreibende Schuldnerin nur einen Gläubiger hat, ist sie verpflichtet, dem Insolvenzgericht ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie einen Schuldenbereinigungsplan vorzulegen.

LG Göttingen, Beschluss vom 8.12.1999 - 10 T 100 / 99 ( rechtskräftig )

Quelle: ZinsO 2000, 118

Kommentar: Bisher war es wegen des in diesem Punkt unklaren Gesetzestextes umstritten, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit nur 1 Gläubiger durchgeführt werden kann. Das LG Göttingen hat bestätigt, daß dies möglich ist. Beitrag von:
Michael Schütz