Zulässigkeit der Rücknahme eines Insolvenzantrages nur bis Veranlassung der Bekanntgabe des Eröffnungsbeschlusses.

29.03.2004

LG Halle, Beschluss vom 29.03.2004 - 2T 50/04, ZVI 2005, 39

Leitsatz:

Stellt der Schuldner nach einen gegen ihn gerichteten Gläubigerantrag nicht rechtzeitig innerhalb der ihm vom Gericht gesetzten Frist einen eigenen Insolvenzantrag, so ist ein nach der Frist ge-stellter Antrag unzulässig. Wegen Fehlens eines zulässigen Eigenantrags sind auch die Anträge auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung unzulässig.

AG Dresden, Beschluss vom 05.07.2005 - 534 IN 1137/05 (rechtskräftig), ZVI 2005, 490