Unzulässiger bedingter oder befristeter Insolvenzantrag

11.03.2010

BGH, Beschluss vom 11. 03. 2010, IX ZB 110/09

Leitsatz:
Einem Schuldner ist es verwehrt, sich gegen den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insol-venzverfahrens hauptsächlich mit dem Einwand zu verteidigen, der Antrag sei unzulässig oder un-begründet, und nur hilfsweise für den Fall, dass das Insolvenzgericht den Antrag des Gläubigers für zulässig und begründet hält, einen eigenen Insolvenzantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.

BGH, Beschluss vom 11. 03. 2010, IX ZB 110/09, ZInsO 19/2010, 828