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Adressen der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland
Hinweise:
Änderungen und Korrekturen
Bitte melden Sie uns Änderungen oder Korrekturen möglichst nur über unser entsprechendes Formular! Änderungsformular
Neuaufnahmen
Neuaufnahmen von Schuldnerberatungsstellen in Trägerschaft der Spitzenverbände der Wohlfahrtpflege, der Verbraucherzentralen oder in kommunaler Trägerschaft in das Adressverzeichnis erfolgen ausschließlich über die jeweiligen Spitzenverbände, die Mitglied der AG SBV sind. Schuldnerberatungsstellen, die in der Datenbank nicht aufgeführt sind, sollten sich deshalb bei ihren jeweiligen Verbänden melden.
Schuldnerberatungsstellen, die keinem der o.g. Träger angehören, insbesondere gewerbliche Anbieter, können nur aufgenommen werden, wenn eine gültige Anerkennung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO der jeweils zuständigen Landesbehörde vorliegt. Eine Rückversicherung bei der jeweiligen Landesbehörde behalten wir uns ausdrücklich vor.
Die Aufnahme von "geeigneten Personen" i.S.d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater usw.) ist derzeit nicht möglich.
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